



Die Energieeinsparverordnung (EnEV) enthält die Vorgaben, die erfüllt werden müssen, um den Forderungen des Energieeinspargesetzes (EnEG) gerecht zu werden. Das Ziel ist, den Energieverbrauch in Wohn- und Bürogebäuden nachhaltig zu senken. Folgende Regelungen gelten seit 2009:
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Das Wärmegesetz verpflichtet Bauherren dazu, bei der Wärmeversorgung auf regenerative Energien zu setzen oder andere klimaschonende Maßnahmen zu ergreifen. So ist es beispielweise möglich, das Gebäude stärker zu dämmen, als es die EnEV vorschreibt. Alternativ kann Wärme auch aus Fernwärmenetzen einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage bezogen werden.
21.06.2013
21.-22.06.2013
30.06.13